Hilfe bei Abmahnung

Herzlich willkommen auf dem Weblog Abmahnung aktuell. Zumeist wird eine Abmahnung aufgrund von Verhaltensweisen mit Bezug zum Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Arbeitsrecht ausgesprochen. Mit diesem Weblog rund um die Themengebiete der Abmahnung möchten wir Ratsuchenden eine erste Anlaufstelle bieten.

Abmahnung Minden

 Nicht selten stellen sich dem Empfänger einer Abmahnung zahlreiche Fragen. Zu den sich regelmäßig eröffnenden Fragen möchten wir hier Stellung nehmen. Zudem  möchten wir Ihnen eine (nicht vollständige) Liste von Unternehmen und Personen nennen, die Abmahnungen im Urheberrecht oder Markenrecht oder Wettbewerbsrecht aussprechen. Für weitergehende Fragen bieten wir Ihnen das Abmahnung Telefon. Unsere kanzlei berät und vertritt seit dem Jahre 2007 Abgemahnte im gesamten Bundesgebiet. Sie erreichen uns von Montag bis Samstag in der Zeit von 8 bis 22 Uhr unter der Rufnummer 0571 / 385 65 72.

Besuchen Sie auch unsere Internetpräsenz der Rechtsanwaltskanzlei Rassi Warai in Minden. Auch in der Kanzlei stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte in allen Angelegenheiten, in denen Ihnen gegenüber eine Abmahnung ausgesprochen wurde zur Seite.

 

Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Ghost Rider Spirit Of Vengeance 3D – Universum Film GmbH

Abmahnung Ghost RiderDie Osterferien sind verstrichen. Im Auftrage der Universum Film GmbH werden aktuell Abmahnungen in Folge illegaler Aktivitäten in sogenannten Tauschbörsen im Hinblick auf den Spielfilm Ghost Rider Spirit Of Vengeance ausgesprochen. Inhaltlich befasst sich die in Amerika produzierte Comicumsetzung mit einem Stunt Fahrer, gemimt von Nicolas Cage, der seine Seele dem Teufel überschrieb und seither als Ghost Rider das Böse bekämpft. Der Film lief am 23.02.2012 in den deutschen Kinos an, doch bereits jetzt kursieren auch kostenfreie illegale Downloadangebote des Films im Internet. Diese kostenfreien Downloadangebote sind ohne eine entsprechende Einwilligung der Universum Film GmbH rechtswidrig. Denn die Universum Film GmbH, welche die ausschließlichen Verwertungsrechte für das deutsche Bundesgebiet besitzt, kann darüber befinden, wie und ob eine Verwertung im Internet stattfinden soll. Infolgedessen laufen die aktuellen Angebote zum unentgeltlichen Download des Films Ghost Rider Spirit Of Vengeance in Internet Tauschbörsen, den Rechten der Universum Film GmbH an dem Film zuwider. Die illegalen Tauschaktivitäten wirken sich zumeist umsatzschädigend auf den Absatz der Vertriebsmedien des Films Ghost Rider Spirit Of Vengeance 3D aus. Mit der Intention, dieser widerrechtlichen Verbreitung des Spielfilms im Internet Einhalt zu gebieten oder dieser zumindest nachhaltig entgegenzuwirken, lässt die Universum Film GmbH Rechtsverletzungshandlungen im Internet ermitteln und führt diese einer zivilrechtlichen Verfolgung (zunächst im Rahmen einer Abmahnung) zu. Mit der Verfolgung ist die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte betraut worden, deren Dienstleistungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes schon seit Jahren von Unternehmen aus der Unterhaltungsbranche in Anspruch genommen werden. Auch die Universum Film GmbH lies schon im letzten Jahr Abmahnungen wegen Rechtsverletzungen an Filmwerken aus ihrem Rechtskatalogbestand aussprechen. Zunehmend in den Fokus der Ermittlungen geraten Urheberrechtsverletzungen über sogenannte Filesharing Netzwerke. Wenn ein Filmwerk aus dem Rechtskatalogbestand der Universum Film GmbH – wie etwa jener Film Ghost Rider Spirit Of Vengeance 3D – eine Verbreitung in Internet Tauschbörsen erfährt (Internet Tauschbörsen sind ureigentlich nichts anderes, als dezentrale Netzwerke, die unter unter fantasievollen Bezeichnungen wie Bittorrent, eDonkey oder Gnutella geführt werden), indem der Film allen aktiven Tauschbörsenteilnehmern zum Download angeboten wird, werden die denzentralen Verteiler ermittelt. Die Tauschbörsen Software (der sogenannte “Filesharing Client”), wie etwa eMule, Bearshare, Vuze, LimeWire, Gtk-Gnutella, Phex, Shareaza, Sharelin oder Kazaa, sorgt dafür, dass ein Tauschbörsennutzer, der den Film Ghost Rider Spirit Of Vengeance 3D aus dem Netzwerk bezieht, diesen zeitgleich mit seinem Download seinerseits wieder zum Download für andere Tauschbörsennutzer anbietet und von diesem Umstand profitieren die Ermittler, da das Bereitstellen des Films Ghost Rider Spirit Of Vengeance 3D für die Ermittler die verifizierte Peer To Peer Programme zurückgreifen, einsehbar ist. Der Tauschvorgang stellt rechtlich gesehen ein öffentliches Zugänglichmachen eines urheberrechtlich geschützten Werkes dar und dieser Tauschvorgang ist ohne ein entsprechendes Recht des Anbieters ein Verstoß gegen das Urheberrecht. In dem Zeitpunkt, in dem der Spielfilm bestimmungsgemäß in Deutschland abrufbar ist oder aber in der Bundesrepublik verbreitet wird, greift das in Deutschland maßgebliche Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG). Dieses sieht u.a. vor, dass derjenige, der das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Des Weiteren bestimmt das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG), dass soweit die Handlung ferner vorsätzlich oder fahrlässig vorgenommen wird, der Rechteverletzer dem Verletzten zudem zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist.
Infolgedessen meldet die bevollmächtigte Kanzlei Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH bei einem Verstoß an dem Filmwerk Ghost Rider Spirit Of Vengeance Unterlassungs- und Schadens-, sowie Aufwendungsersatzansprüche gegenüber dem Internetanschlussinhaber an, dessen IP Adresse im Zusammenhang mit der Verletzungshandlung an dem Spielfilm Ghost Rider Spirit Of Vengeance in den Ermittlungsdatensätzen protokolliert ist.
Das Vorgehen sieht hierbei wie folgt aus. Zunächst werden im Auftrage der Universum Film GmbH Ermittlungen durch die ipoque GmbH der Rechtsverletzungen in den Filesharing Netzwerken aufgenommen, um die rechtswidrige Verbreitung des entsprechenden Filmwerks durch das unautorisierte Anbieten desselben einzugrenzen. Im Anschluss an die erfolgreiche Ermittlung der IP Adresse eines Internetanschlusses, über den der Rechtsverstoß begangen wurde, wendet sich die von der Universum Film GmbH bevollmächtigte Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte an den Inhaber des Internetanschlusses, der in den Ermittlungsdatensätzen im Zusammenhang mit dem Rechtsverstoß an dem Film Ghost Rider Spirit Of Vengeance erfasst worden ist. Aus dem Ermittlungsdatensatz, der der Abmahnung idR beiliegt, lassen sich für den Abgemahnten selbst leider nur wenig Rückschlüsse zugunsten einer Überprüfung der eigenen IP Adresse ziehen. Denn die in den Ermittlungsdatensätzen angegebene IP Adresse ist häufig – aufgrund des zugrundeliegenden Telekommunikationsdiestleistungsvertrages – eine dynamisch vergebene (d.h. eine solche, die sich in Zyklen ändert – nur die ersten Ziffern bleiben idR. gleich). Verträge über die Vergabe einer statischen IP Adresse werden zumeist nur gegen Aufpreis geschlossen und richten sich in erster Linie an Unternehmen, die z.B. einen eigenen Webserver unterhalten oder einen VPN Zugang für die Mitarbeiter des Unternehmens vorhalten. Endverbraucher ziehen hieraus regelmäßig keinen Nutzen und erfahren keine nachteilige Beeinträchtigung durch die Vergabe einer dynamischen IP Adresse, auch wenn sich im Falle des Vorwurfs von Filesharingvorgängen, die Möglichkeiten, der eigenen Beurteilung im Hinblick auf die in der Abmahnung angegebene IP Adresse, in Grenzen halten.
Doch ungeachtet dessen besteht gleichsam ein hinreichender Schutz gegen eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme eines Internetanschlussinhabers. Denn grundsätzlich schießen die Ermittler der ipoque GmbH einen Screenshot des ermittelten Vorgangs und lassen überdies die Software einer regelmäßigen Wartung unterziehen. Zudem werden die im Ermittlungsdatensatz erfassten Daten (u.a. IP Adresse, Datum, Uhrzeit, Filmname, Filehashwert) einem Landgericht unter der Antragsstellung vorgelegt, dieses möge dem Telekommunikationsdienstleister gestatten, die Anschlussinhaberdaten, die der zum Tatzeitpunkt erfassten IP Adresse zuzuordnen sind, herauszugeben. Erst wenn das Gericht die Gestattungsanordnung verfügt, kann der betreffende Telekommunikationsdienstleister die Daten an die bevollmächtigten Rechtsanwälte übersenden. Der Telekommunikationsdienstleister greift seinerseits auf Datensätze zu, die Informationen beinhalten, die der Dienstleister z.B. zur Entgeltabrechung oder zur Erkennung bzw. Beseitigung von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen erhebt. Da diese Nutzerdaten beim Provider nur kurzzeitig (in der Regel zwischen 7 und 10 Tagen) gespeichert werden, wird von den bevollmächtigten Anwälten Waldorf Frommer Rechtsanwälte regelmäßig auch ein Antrag bei Gericht auf Erlass eines Sicherungsbeschlusses gestellt, der dafür sorgt, dass die Daten über den für gewöhnlichen Vorhaltezeitraum hinaus gesichert werden, bis dem Antrag auf Auskunftserteilung entsprochen wird.
Im Anschluss an die Preisgabe der begehrten Verkehrsdaten an die bevollmächtigen Rechtsanwälte der Universum Film GmbH – Waldorf Frommer, werden die Ansprüche der Rechteinhaberin dem ermittelte Rechtsverletzer im Wege einer Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte angemeldet. Die Abmahnung ist das der Rechteinhaberin Universum Film GmbH nach § 97a UrhG obliegende Rechtsinstitut. Die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte verfolgt das Ziel, dass die Universum Film GmbH als Verletzte dem Rechteverletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, Gelegenheit geben soll, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Immer dann, wenn die Abmahnung berechtigt ist, sieht § 97a UrhG vor, dass der Verletzte auch den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen vom Verletzer verlangen kann.
Infolgedessen wird in der Abmahnung der betrauten Rechtsanwälte Waldorf Frommer einerseits die Unterlassung des abgemahnten Verhaltens gefordert und andererseits Schadensersatzansprüche und Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Im Hinblick auf die der Abmahnung anliegenden strafbewehrten Unterlassungserklärung gilt es zu beachten, dass die Unterzeichnung und Beibringung derselben in ungeänderter Form, von vielen Gerichten, als abstraktes Schuldanerkenntnis gewertet wird und diese zudem ein Unterlassungsversprechen hinsichtlich aller Werke aus dem derzeitigen und künftigen Rechtskatalogbestand der Universum Film GmbH vorsieht. Vor diesem Hintergrund ist häufig nicht zu empfehlen, diese von der bevollmächtigten Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorformulierte Unterlassungserklärung unüberlegt zu unterzeichnen. Ein hinreichendes Unterlassungsversprechen knüpft getreu dem § 97a UrhG) für jeden Fall eines Verstoßes gegen das Unterlassungsversprechen eine Entrichtung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe aufgrund der Formulierung der vorliegenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung von der Universum Film GmbH bestimmt und vom zuständigen Gericht im Streitfall überprüft werden kann. Zur Abgeltung der in der Abmahnung der betrauten Münchner Rechtsanwälte Waldorf Frommer dargestellten Ansprüche der Universum Film GmbH, wird die gütliche außergerichtliche Beilegung unter einer Zahlung von 956 EUR offeriert. In der Abmahnung ist angeführt, dass sich der Schadensersatz wegen der Verletzung im Hinblick auf die Rechte an dem Film Ghost Rider Spirit Of Vengeance nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnet.
Getreu § 97 UrhG gilt, das derjenige, der das Urheberrecht oder ein anderes nach dem UrhG geschütztes Recht widerrechtlich verletzt und diese Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. Demgegenüber sieht die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte eine Bemessung nach Lizenzanalogie vor. Auch diese Möglichkeit sieht § 97 UrhG vor. Hier wird klargestellt, dass der Schadensersatzanspruch auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden kann, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte.
Der Abgemahnte sollte in jedem Fall die mit der Abmahnung im Hinblick auf einen Rechtsverstoß an dem Filmwerk Ghost Rider Spirit Of Vengeance 3D gesetzten Fristen beachten. Ein Ignorieren der Abmahnung, die im Namen der Universum Film GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aufgrund des Verstoßes an dem Film Ghost Rider Spirit Of Vengeance ausgesprochen wird, kann sich im Nachhinein als äußerst zeit- und kostenträchtiger Nachteil erweisen.
Stets sollte die Erlangung von sachgerechten Informationen zur Abmahnung eines Verstoßes an dem Film Ghost Rider Spirit Of Vengeance 3D und den in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüchen der Universum Film GmbH im Vordergrund stehen. Denn letztlich geht es um den weitreichenden Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung. Soweit der Abgemahnte eine fachgerechte Einzelfallbetrachtung anstrebt, sollte sich dieser mit der Abmahnung an einen mit den technischen und rechtlichen Aspekten der Filesharing Fälle betrauten Rechtsanwalt wenden. Da die anwaltliche Beratung und Vertretung in diesen Angelegenheiten idR nicht vom Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherungen umfasst ist, sollte sich der Abgemahnte vor der Betrauung eines Rechtsanwalts nach dessen Kosten für eine umfassende Beratung und eine mögliche spätere Vertretung erkundigen.

Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe – Prince of Belvedair – Kay One ft. Bushido

Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe Prince of Belvedair

Abmahnung Prince of Belvedair


Die Rechtsanwaltskanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte wendet sich im April 2012 im Rahmen einer Abmahnung an Internetanschlussinhaber. Inhalt der Abmahnung ist das im März erschienene Musikwerk Prince of Belvedair – Kay One ft. Bushido. Prince of Belvedair ist das zweite Soloalbum des Interpreten Kay One. Der deutsche Rapper veröffentlichte das Album am 02.03.2012 über den Publisher ersguterjunge des Rap Interpreten Anis Mohamed Ferchichi (alias Bushido). Anis Mohamed Ferchichi ist der Inhaber der Nutzungsrechte an dem Musikalbum. Schon 2007 sprach die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte Abmahnungen wegen Verstößen an Musikwerken im Auftrage des Rappers Bushido aus. Später folgten Abmahnungen der Kanzlei aus Linden für das Label ersguterjunge. Im  Juli 2010 folgten Abmahnungen der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe als Reaktion auf Urheberrechtsverstöße an dem Musikalbum Kenneth allein zu Haus des Interpreten Kay One, die ebenfalls wie die aktuelle Abmahnung hinsichtlich des Albums Prince of Belvedair – Kay One ft. Bushido im Auftrage des Herrn Anis Mohamed Ferchichi ausgesprochen werden. Wie auch bei den vergangenen Abmahnungen wird die Abmahnung wegen eines Verstoßes an demMusikalbum Prince of Belvedair – Kay One ft. Bushido sehr zeitnah ausgesprochen, um den Vertriebserfolg des Tonträgers zu sichern. Zumeist nimmt die Abmahnung bezug auf Umstände, die den Anschlussinhaber darauf hinweisen, dass das Musikalbum Prince of Belvedair – Kay One ft. Bushido über den betroffenen Anschluss in sogenannten peer To Peer tauschbörsen Dritten öffentlich zugänglich gemacht worden ist.

Abmahnung Fareds – Stefanie Heinzmann – Diggin in the Dirt

Abmahnung Fareds - Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt

Abmahnung Diggin in the Dirt

Auch kurz vor den Osterferien werden Abmahnungen durch die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aufgrund von Rechtsverstößen an Musikwerken versandt. Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH spricht aktuell Abmahnungen wegen illegalen Tauschbörsenaktivitäten hinsichtlich des Liedes Stefanie Heinzmann – Diggin in the Dirtin sogenannten Peer To Peer Netzwerken aus. Auftraggeber und Rechteinhaber sind die Texter und Komponisten Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis und Matthias Haß. In der Abmahnung Fareds – Stefanie Heinzmann – Diggin in the Dirt wird dem Internetanschlussinhaber über dessen Anschluss die Verletzung verübt worden sein soll. Das Musikstück Stefanie Heinzmann – Diggin in the Dirt ist eine Singleauskopplung aus dem Album Stefanie Heinzmann – Stefanie Heinzmann, das am 16.03.2012 im deutschen Einzelhandel veröffentlicht wurde. Dabei ist die Single Auskopplung Stefanie Heinzmann – Diggin in the Dirt bereits seit dem 17.02.2012 als offizieller MP3 erhältlich. Doch seit langem kursieren auch nicht-lizensierte Vervielfältigungsstücke des Musikwerkes Stefanie Heinzmann – Diggin in the Dirt im Internet.

Diese im Internet kursierenden Downloadangebote des Musikstücks Stefanie Heinzmann – Diggin in the Dirt sind gleichwohl ohne eine entsprechende Einwilligung der Rechteinhaber Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis und Matthias Haß rechtswidrig. Rechteinhaber besitzen die notwendigen Verwertungsrechte für das deutsche Bundesgebiet und können darüber befinden, wie und auf welche Art und Weise eine Verwertung im Internet oder sonst wo stattfinden soll. Infolgedessen laufen die aktuellen Angebote zum unentgeltlichen Download des Songs Diggin in the Dirt in Internet Tauschbörsen, den Rechten der Herren Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis und Matthias Haß an dem Track zuwider. Die illegalen Tauschaktivitäten wirken sich zumeist umsatzeinschränkend im Hinblick auf eine Verwertung des Stefanie Heinzmann – Diggin in the Dirt aus.

Mit der Intention, dieser widerrechtlichen Verbreitung des Songs im Internet Einhalt zu gebieten oder dieser zumindest nachhaltig entgegenzuwirken, lassen die Rechteinhaber Rechtsverletzungshandlungen im Internet ermitteln und anschließend den Internetanschluss, über den die rechtsverletzende Handlung erfolgte, im Rahmen eines Auskunftsbeschlussverfahrens durch die Kanzlei Fareds in Erfahrung bringen, um dann letztlich eine Abmahnung gegenüber dem betreffenden Internetanschlussinhaber auszusprechen. In der Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Entrichtung eines pauschal mit 450 EUR bezifferten Aufwendungs- und Schadensersatzes gefordert.

Die Ansprüche gegen den Rechteverletzer auf Unterlassung und Schadensersatz ergeben sich aus § 97 UrhG. Die Vorschrift des § 97 UrhG bestimmt: Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. [...] Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Angesichts des nicht selten zugrundeliegenden Ausmaßes der vorgeworfenen Rechtsverletzungshandlung, nämlich des öffentlichen Zugänglichmachens des Musikstücks Stefanie Heinzmann – Diggin in the Dirt als Bestandteil der The Dome Vol. 61 oder der German Top 100 Single Charts vom 12.03.2012, sollte sich der Empfänger der Abmahnung an einen mit der Filesharing-Thematik betrauten Rechtsanwalt wenden.

 

Abmahnung “New Kids Nitro”

Abmahnung New Kids Nitro

Abmahnung New Kids Nitro

Eine Abmahnung hinsichtlich einer Rechtsverletzung an einem urheberrechtlich geschützten Werk vermittelt gelegentlich einige neue Erkenntnisse hinsichtlich potentiell bevorstehender Abmahnungen. So wurde dem Autor dieses Beitrages am heutigen Tage eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorgelegt, der ein auf der Vorschrift § 101 Abs. 9 UrhG basierender Beschluss des LG Oldenburg anlag, dem mehrere Rechtsverletzungen an verschiedenen Filmwerken zu entnehmen waren. Auf dem Auskunftsgestattungsantrag fanden sich auch wiederholt Einträge neben denen der Titel des Films New Kids Nitro zu entnehmen war. Insoweit muss davon ausgegangen werden, dass Abmahnungen bei der Ermittlung von Rechtsverletzungen an dem Filmwerk New Kids Nitro ausgesprochen werden.

Dies ist ein weiterer Beleg dafür, dass Rechteinhaber aus der Unterhaltungsbranche unvermindert illegale Internetaktivitäten hinsichtlich der ihrem Rechtekatalogbestand zuzuordnenden geschützten Werken einer Verfolgung zuführen und dabei stetig frühzeitig aktiv werden.

Rechtsverletzungen an der ersten Kinoverfilmung New Kids Turbo wurden bereits im Mai 2011 erstmalig mittels einer Abmahnung einer zivilrechtlichen Verfolgung durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte zugeführt. Acht Monate danach später lief bereits die zweite Kinoumsetzung New Kids Nitro in den deutschen Kinos an.

Aus dem Filmtitel lässt sich erahnen, dass es sich bei New Kids Nitro um eine Kinoverfilmung der TV Comedy Serie der gleichnamigen (bisweilen 6-köpfigen) Comedian Gruppe New Kids aus den Niederlanden handelt. Ein Kennzeichen der Serie und des Kinofilms ist die eigens für das deutsche Kinopublikum durch die Akteure eingesprochene Synchronisation mit den unverkennbaren niederländischen Akzenten. Überhaupt sticht die Kommunikation der Charaktere merklich hervor. Man kann hinsichtlich der New Kids Erfolge von einem durchaus beachtlichen Erfolg sprechen, wenn man sich vor Augen führt, dass erst im Juni 2010 die frühen New Kids Folgen erstmalig im deutschsprachigen TV ausgestrahlt wurden und mit New Kids Nitro jetzt bereits das zweite Kinoformat angelaufen ist.

Doch mit dem Erfolg offenbaren sich mancherorts auch die damit einhergehenden Negativentwicklungen. So wird seit einiger Zeit das Filmwerk New Kids Nitro auch im Internet zum kostenfreien Download bereitgehalten. Diese im Internet kursierenden Downloadangebote des Filmwerks New Kids Nitro sind gleichwohl ohne eine entsprechende Einwilligung der Constantin Film Verleih GmbH rechtswidrig. Denn die Constantin Film Verleih GmbH, welche die Verwertungsrechte für das deutsche Bundesgebiet besitzt, kann darüber befinden, wie und auf welche Art und Weise eine Verwertung im Internet stattfinden soll. Infolgedessen laufen die aktuellen Angebote zum unentgeltlichen Download des Films New Kids Nitro in Internet Tauschbörsen, den Rechten der Constantin Film Verleih GmbH an dem Film zuwider. Die illegalen Tauschaktivitäten wirken sich zumeist umsatzeinschränkend im Hinblick auf eine Verwertung des Werks New Kids Nitro aus.

Mit der Intention, dieser widerrechtlichen Verbreitung des Spielfilms New Kids Nitro im Internet Einhalt zu gebieten oder dieser zumindest nachhaltig entgegenzuwirken, lässt die Constantin Film Verleih GmbH Rechtsverletzungshandlungen im Internet ermitteln und anschließend den Internetanschluss, über den die rechtsverletzende Handlung erfolgte, im Rahmen eines Auskunftsbeschlussverfahrens in Erfahrung bringen, um dann letztlich eine Abmahnung gegenüber dem betreffenden Internetanschlussinhaber auszusprechen.

Doch es gibt einen weiteren erwähnenswerten Aspekt im Hinblick auf Tauschbörsenaktivitäten, die den Spielfilm New Kids Nitro betreffen. Die Rechtsanwaltskanzlei Daniel Sebastian spricht aktuell Abmahnungen im Auftrage der DigiRights Administration GmbH aus, welche Bezug nehmen auf eine Rechtsverletzung an dem Soundtrack des Films New Kids Nitro. Durch das Bereitstellen des Films New Kids Nitro soll auch das Werk New Kids Nitro – Original Soundtrack ins Internet gestellt worden sein, an dem die Digirights Administration GmbH die Rechte übertragen bekommen hat. Somit droht auch hier die potentielle Gefahr einer wiederholten Insnapruchnahme aufgrund des Bereitstellens des Films New Kids Nitro in einer Tauschbörse im Internet, ebenso wie dies bereits in der Vergangenheit bei Filmwerken wie etwa dem Film Zeiten ändern Dich der Fall war.

Abmahnung “Krieg der Götter”

Abmahnung Krieg der Götter

Abmahnung Krieg der Götter


In der dritten Märzwoche ereilen zahlreiche Besitzer von Internetanschlüssen Abmahnungen, in denen der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem Film “Krieg der Götter” thematisiert wird. “Krieg der Götter” ist ein us amerikanisches Action Spektakel des indischen Regisseurs Tarsem Singh. Dieser führte bereits für den fantasy-thematischen Filmen The Fall und The Cell Regie. Mit “Krieg der Götter” widmet sich Singh dem Hochglanz-Action Genre. Das nach imdb Angaben mit einem Budget von 75 Millionen Dollar produzierte Filmprojekt “Krieg der Götter” spielte bereits am Veröffentlichungswochenende am 13.11.2011 in den USA nach Berichten der imdb über 32 Millionen Dollar ein. Damit ist “Krieg der Götter” (zu englisch: Immortals) ein sehr beliebter Spielfilm. So verwundert es nicht, dass sich der Film auch im Internet einer regen Beliebtheit erfreut. Die Constantin Film Verleih GmbH meldet – im Falle einer protokolllierten Urheberrechtsverletzung – als Rechteinhaberin im deutschen Verwertungsgebiet Ansprüche gegenüber dem Internetanschlussbetreiber an, dessen Anschluss in Verbindung mit dem Rechtsverstoß an dem Film “Krieg der Götter” ermittelt wurde. Neben einem Unterlassungsanspruch, dem der Abgemahnte durch die Abgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung nachkommen kann, macht die Constantin Film Verleih GmbH Ansprüche auf Schadens- und Aufwendungsersatz geltend, den die bevollmächtigten Rechtsanwälte Waldorf Frommer in der Abmahnung pauschal mit 956 EUR beziffern.

Abmahnung “Sherlock Holmes – Spiel im Schatten”

Abmahnung Sherlock Holmes

Abmahnung Sherlock Holmes Spiel im Schatten

Im Februar 2012 werden wiederholt Abmahnungen im Zusammenhang mit Urhberrechtsverletzungen an dem das Spielfilm “Sherlock Holmes – Spiel im Schattendurch die in München ansässige Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer ausgesprochen. Die urheberrechtlich geschützten Rechte des Medienunternehmen Warner Bros. Entertainment GmbH werden unter einem illegalen Downloadangebot des Spielfilms in offensichtlicher Art und Weise verletzt. Demgetreu hält das Unternehmen bei Verstößen an dem Film “Sherlock Holmes – Spiel im Schatten” in sog. Internet Tauschbörsen zur Erfüllung eines Unterlassungsanspruchs, sowie zur zahlung eines Schadens- und Aufwendungsersatzes in Höhe von 956,00 € an.

“Sherlock Holmes – Spiel im Schatten” ist nach “Sherlock Holmes” bereits die zweite Werk,  in dem der Regisseur Guy Ritchie sich der Figur des britischen Meisterdetektivs annimmt. An der leinwandgestalterisch rasant inszenierten Interpretation der Abenteuer des durch Arthur Conan Doyle erfundenen Detektivs konnten sich seit dem 22.12.2011 auch deutsche Kinogänger erfreuen. Auf den für den Heimkonsum im deutschen Vertriebsgebiet gemützen Release von “Sherlock Holmes – Spiel im Schatten” müssen sich Filmfreunde noch bis zum Mai 2012 gedulden. Aber nicht alle deutschen Heimcineasten mögen diese Wartezeit in Kauf zu nehmen. Bereits im Februar erfreut sich der Film “Sherlock Holmes – Spiel im Schatten” im Internet einer regen Verbreitung. Insbesondere in Tauschbörsen kursieren illegale digitale Kopien des Films.

Wer sich jedoch an diesen Tauschaktivitäten im Hinblick auf den Film “Sherlock Holmes – Spiel im Schatten” im Internet beteiligt, der verletzt aktiv die Rechte der Warner Bros. Entertainment GmbH und muss mit einer Abmahnung rechnen.

Hilfe bei Abmahnung Waldorf Frommer Breaking Dawn – Biss zum Ende der Nacht 1

Breaking Dawn – Biss zum Ende der Nacht 1 – hierauf haben freunde der Vampir Saga nach der Buchreihe der Erfolgsautorin Stephenie Meyer sehnsüchtig gewartet.  Breaking Dawn – Biss zum Ende der Nacht 1 leitet den Abschluss der „Twilight-Saga“ ein. Das mit einer Laufzeitangabe von 117 Minuten versehene Werk Breaking Dawn – Biss zum Ende der Nacht 1 ist aktuell noch nicht als Vertriebsmedium für den deutschen Vertriebsraum erschienen. Am 24.11.2011 lief der Film in den deutschen Lichtspielhäusern an. Filmfreunde der Vampirromanze müssen sich noch bis zum 29.03.2012 gedulden, um Breaking Dawn – Biss zum Ende der Nacht 1 hierzulande offiziell im Handel erwerben zu können. Diese Geduld mögen einige Internetnutzer nicht aufbringen und Beschaffen sich den Film in sogenannten Internet Tauschbörsen. Dies kann jedoch ein kostenspieliges Unterfangen werden. Denn die Kanzlei Waldorf Frommer rechtsanwälte spricht aktuell Abmahnungen wegen Verletzungshandlungen an dem Film Breaking Dawn – Biss zum Ende der Nacht 1 die über das Internet erfolgen, aus.  Insoweit vertritt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wiederholt die Interessen der tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft aus München. Diese hat bislang hinsichtlich aller Twilight Filme ein Vorgehen gegen Filesharer eingeleitet. Angesichts des Umstandes, dass der Film Breaking Dawn – Biss zum Ende der Nacht 1 erst am 29.03.2012 in den deuschen Handel gelangt und alles andere als ein unbekanntes Filmwerk ist, erscheint das Vorgehen der Tele München nachvollziehbar. Schließlich geht es um Einnahmen aus der Verwertung der Filmrechte an dem Film Breaking Dawn – Biss zum Ende der Nacht 1, die mit einem illegalen Downloadangebot in Filesharing Tauschbörsen geschmälert werden. In der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wird neben der Ausräumung der Wiederholungsgefahr pauschal ein Betrag von 956 EUR (zur Abgeltung des Aufwendungs- und Schadensersatzes aus der Verletzungshandlung an dem Film) gefordert.

Posted in Urheberrechtsinhaber by mrw. 1 Comment

Hilfe bei Abmahnung Waldorf Frommer “Der Gott des Gemetzels”

Abmahnung Der Gott des Gemetzels

Abmahnung Der Gott des Gemetzels

Im Januar 2012 geraten Internetaktivitäten an einem weiteren jungen Werk aus dem Rechtekatalogbestand der Constantin Film Verleih GmbH in den Fokus von Ermittlern. So werden derzeit im Auftrage der Constantin Film Verleih GmbH wiederholt peer To Peer Tauschbörsen auf illegale Downloadangebote des Films “Der Gott des Gemetzels” durchforstet. Als Reaktion auf das illegale Vorhalten des Films werden Abmahnungen wegen Verletzungen an dem  Filmwerk “Der Gott des Gemetzels” ausgesprochen. Mit dem Aussprechen der Abmahnung hat die Constantin Film Verleih GmbH die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte betraut. Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wurde in der Vergangenheit bereits häufiger von der Constantin Film Verleih GmbH im Zusammenhang mit urheberrechtlichen Verletzungshandlungen bevollmächtigt. Das Prozedere der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ist bei den aktuellen Verletzungen des Films “Der Gott des Gemetzels” im Großen und Ganzen das gleiche, wie es im Jahre 2009 im Zusammenhang mit Abmahnungen von Verstößen an dem Film Männersache vorgenommen wurde. Zunächst wird die Rechtsverletzung von einem Ermittlungsunternehmen ermittelt, wobei die IP Adressdaten und die Uhrzeit, sowie der Filehashwert und das Werk in einem Ermittlungsdatensatz festgehalten werden. Sodann wird ein Antrag auf Auskunftserteilung gegenüber dem zugrunde liegenden Telekommunikationsdienstleisters gestellt. Nach Preisgabe der Adressdaten erhält dann der Internetanschlussinhaber, über dessen Anschluss die rechtswidrige Handlung an dem Film “Der Gott des Gemetzels” vorgenommen wurde, die Abmahnung Der Gott des Gemetzels, um ihm Gelegenheit zu geben, die Angelegenheit möglichst außergerichtlich beizulegen. Hierzu soll der betroffene Internetanschlussinhaber ein hinreichendes Unterlassungsversprechen gegenüber der Constantin Film Verleih GmbH abgeben. Denn wenn man ohne Genehmigung der Constantin Film Verleih GmbH den Film “Der Gott des Gemetzels” in so genannten Peer To Peer Tauschbörsen Dritten zum Download anbietet, dann begeht man einen Urheberrechtsverstoß, da allein die Constantin Film Verleih GmbH als Rechteinhaberin den Film “Der Gott des Gemetzels” auf diese Art und Weise verwerten darf und darüber zu entscheiden hat, wem dieses Recht unter Umständen noch gebührt. Dieses Verhalten löst Unterlassungsansprüche nach § 97 UrhG aus. Denn Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen in Deutschland für ihre Werke Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes. Zu geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören neben Sprachwerken, Werken der Musik, Werken der bildenden Künste auch Lichtbildwerke und Filmwerke.
Der Film “Der Gott des Gemetzels” wird im Mai 2012 seine Vertriebsveröffentlichung im deutschen Fachhandel erfahren.

Abmahnung Sparriese Versand | Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz

Sparriese Versand Aktuell lässt die Firma Sparriese Versand aus Dülmen wiederholt Abmahnungenwegen eines Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz aussprechen.

Was hat es damit aus sich? Das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) dient in der Bundesrepublik Deutschland dem Erhalt eines Kulturgutes, nämlich dem Buch als Kulturgutbestand. So ist das Buchpreisbindungsgesetz mit der Intention verfasst worden, ein breites Angebot an Büchern zu erhalten und eine Vielzahl von Verkaufsstellen für literarische Werke zu fördern. Diesem Zwecke des Buchpreisbindungsgesetzes folgend, muss jeder, der getreu §§ 3, 5 BuchPrG gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, die vom jeweiligen Verlag festgesetzen Endkunden-Bücherpreise einhalten. Wer hiergegen verstößt, kann u.a. von Buchhändlern nach § 9 BuchPrG auf Unterlassung und bei vorsätzlichem oder fahrlässigen Handeln auch auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Zum 02.01.2012 gab es eine Preisanpassung des Bucheli-Verlages im Hinblick auf Reparaturanleitungen für Motorräder, wie etwa:

  • Reparaturanleitung Suzuki GS 500 E ab 1989
  • Reparaturanleitung Suzuki GS750 / GS550 ab 1976
  • Reparaturanleitung Honda XL1000V Varandero
  • Reparaturanleitung Honda CBR600F 1999+2000
  • Reparaturanleitung Honda 600 V Trans Alp
  • Reparaturanleitung Honda CB Sevenfifty ab 1992

Am 02.01.2012 wurde der Preis dieser Reparaturanleitungen durch den Verlag auf 29,90 EUR angepasst. Wer neue Bücher dieser Reparaturanleitungen nach 00:00 Uhr des 02.01.2012 unter diesem Preis von 29,90 EUR in den Verkauf stellt, verstößt gegen § 3 BuchPrG. Dieser bestimmt: “Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, muss den nach § 5 BuchPrG festgesetzten Preis einhalten”, wobei dies nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher gilt.

Der Sparriese Versand, bzw. die von diesem mit dem Aussprechen der Abmahnungen betraute Rechtsanwaltskanzlei Rump & Partner aus Nottuln macht insoweit gegen den Abgemahnten Ansprüche des Sparriese Versand aus § 9 BuchPrG auf Unterlassung und Schadens- und Aufwendungsersatz geltend. Der § 9 Buchpreisbindungsgesetz sieht in Abs. 1 vor: “Wer den Vorschriften dieses Gesetzes zuwiderhandelt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Wer vorsätzlich oder fahrlässig handelt, ist zum Ersatz des durch die Zuwiderhandlung entstandenen Schadens verpflichtet.”

Der Unterlassungsanspruch des Sparriese Versand kann durch Abgabe einer hinreichenden strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt werden. Im Rahmen eines pauschalierten Schadensersatzes wird ein Betrag von zugrundeliegend 450 EUR für angemessen erachtet. Dieser wird von dem Abgemahnten binnen eines Zeitraums von 2 Wochen zusammen mit einem Aufwendungsersatz für die Inspruchnahme der Dienste der Kanzlei Rump & Partner iHv. 859,80 EUR verlangt. Vor der voreiligen Abgabe einer Unterlassungserklärung oder der Entrichtung des geforderten Schadensersatzes und Aufwendungsersatzes ist die Einholung einer Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt anzuraten.